Airforce Glasvordächer: Eleganz trifft auf Robustheit und Funktionalität

Die freitragenden Glasvordächer Airforce von unserem Partner – Onlevel – vereinen anspruchsvolles Design mit herausragender Funktionalität. Trotz ihrer ästhetischen Erscheinung sind sie aus äußerst robusten Materialien gefertigt, die selbst den widrigsten Wetterbedingungen standhalten. Das hochwertige Glas bietet nicht nur eine beeindruckende Stabilität, sondern auch eine unvergleichliche Langlebigkeit.

Flexibel und individuell:

Dank des modularen Designs der verschiedenen Profile ermöglichen die Airforce Glasvordächer eine nahtlose Integration mit anderen Systemen, sodass individuelle Überdachungslösungen in jeder gewünschten Größe und Form realisiert werden können.

Einfache Montage:

Die Montage gestaltet sich äußerst benutzerfreundlich: Mit lediglich einigen Bohrlöchern in der oberen Scheibe ist Ihre maßgeschneiderte Überdachung im Handumdrehen einsatzbereit.

Professionelle Qualität mit Zulassung:

Erleben Sie die Innovation und Qualität der Airforce Glasvordächer von Onlevel – und machen Sie Ihre Mission Überdachung zu einem wahrhaft professionellen Erfolg. Und das alles mit Zulassung.

Quelle: Onlevel GmbH

Sichern Sie sich ein Exemplar des neuen Glasratgebers

In der Welt des Glasbaus ist fundiertes Wissen von unschätzbarem Wert. Der GlasRatgeber 2024 unseres Partners Pilkington Deutschland bietet auf über 180 Seiten umfassende Informationen und praxisnahe Lösungsvorschläge. Die vierte Auflage ist ab sofort als Druckexemplar oder Download erhältlich.

Quelle: Pilkington DE

Welche Glasart im Schaufensterbereich

Oftmals hat man Schaufenster, die nur einen kleinen Sockel im Außenbereich aufweisen. Ist das Schaufenster von innen nicht öffentlich, so liegt es aber im Außenbereich trotzdem im Verkehrsbereich.

Nachdem die Anforderungen an die Verkehrssicherheit auch durch die DIN 18008 neu bewertet wurden, unterliegt ein Schaufenster in Float keinem Bestandsschutz und muss bei einer Umglasung aus einem „Bruchsicherem Werkstoff“ in Form von VSG oder ESG ertüchtigt werden.

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Short Fact’s – Schaufenster – DIN 18008

Besteht bei der Reparatur von Schaufensterverglasungen Bestandsschutz?

Nein, bei der Reparatur von Schaufensterverglasungen besteht kein Bestandsschutz. Die aktuell gültigen Anforderungen müssen erfüllt werden, insbesondere wenn Sicherheitsglas gefordert wird.

 

Was fordert die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A1.6)?

Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.6, veröffentlicht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, regelt die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fenstern, Oberlichtern und lichtdurchlässigen Wänden an Arbeitsstätten. Für bodentiefe Schaufenster wird bruchsicheres Glas oder eine feste Abschirmung wie Geländer, Netze oder Gitter gefordert.

Gelten auch Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)?

Ja, die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt Anforderungen an den energiesparenden Wärmeschutz und die Anlagentechnik von Gebäuden. Für Schaufenster, die zu Nichtwohngebäuden gehören, gelten diese Anforderungen bei Instandsetzung, wenn die Innentemperaturen über 19 °C liegen.

 

Welchen Einfluss hat der Eurocode auf Schaufensterverglasungen?

Der Eurocode 1 (EN 1991) beschreibt die Einwirkungen auf Tragwerke, einschließlich der horizontalen und vertikalen Lasten auf Glasflächen. Seit dem 1. Juli 2012 ist die Anwendung der Eurocodes in Bauvorhaben verbindlich. Dies beeinflusst die Glasdimensionierung nach DIN 18008, wobei Linienlasten berücksichtigt werden müssen.

Welche Vorgaben enthält die DIN 18008?

Die DIN 18008 behandelt die Regeln für die Bemessung und Konstruktion von Glas im Bauwesen. Sie setzt die europäischen Anforderungen aus den Eurocodes in nationales Recht um. Die Norm beschreibt die Anforderungen an Gebrauchstauglichkeit, Tragfähigkeit und Resttragfähigkeit der Verglasung, einschließlich Lagerung und Haltekonstruktion.

Unser Lieferprogramm wächst erheblich

Seit der Fusion der Häuser Glas Mayer Ginsheim und Glas – Lehn Wiesbaden ist unser bisheriges Portfolio erheblich erweitert worden.

Sie können ab sofort folgende Produkte zusätzlich von uns bekommen:

  • Kunststofffenster (Kömmerling / Gealan)
  • Holzfenster in größter Perfektion
  • Denkmalschutzfenster
  • Haustüren in Holz, Kunststoff und Aluminium
  • Sonnenschutz-Markenprodukte
    • wie Raffstore, Markisen, Rollläden

Diese Produkte ergänzen unser bisheriges Lieferprogramm in perfekter Weise. Die passenden Scheiben und Insektenschutz können Sie natürlich wie gewohnt gleich mitbestellen.

Für Sie ergeben sich hieraus viele Vorteile:

  • nur ein Ansprechpartner in nahezu allen Bereichen
  • schnelle Angebotserstellung
  • Kompetente Ansprechpartner sowohl im Innen.- aus auch Außendienst
  • Anlieferung durch unsere LKWs, die Ihre Gegebenheiten bestens kennen – und auch schwere Elemente auf der Baustelle verteilen helfen können ( 2 – 3 Etage )
  • Bestes Preis – Leistungsverhältnis
  • Beratung auch auf Baustellen, wenn dies erforderlich ist
  • Zahlreiche Konfiguratoren, die Ihnen das Verkaufen erleichtern

Nutzen Sie diesen Mehrwert. Viele Kunden schätzen und profitieren bereits von dieser tollen Produkterweiterung. Lassen Sie unsere Geschäftsbeziehung noch weiter vertiefen – und so noch erfolgreicher zusammen in die Zukunft gehen. Bestimmt können auch Sie so Ihren Kunden ein noch kompetenterer Ansprechpartner und Allrounder sein.

Leichtglas: Vorteile und Nachteile im Vergleich zum Standardaufbau

Aktuell werden wieder verstärkt Dreischeiben-Isoliergläser mit Floatscheiben dünner 4 mm als sogenannte „Leichtgläser“ beworben.

Laut Werbebroschüren sollen sie gegenüber dem Standard-Aufbau aus drei 4 mm Floatscheiben nicht nur leichter sein und ein geringeres CO2-Äquivalent aufweisen, ihnen werden auch mindestens gleiche, teils sogar bessere Glaskennwerte bescheinigt.

Aber kann das stimmen? Weisen solche Leichtgläser gar keine Nachteile gegenüber dem Standard-Aufbau auf?

Quelle: FMK

Architekten haften für Bedenken und Hinweise von Handwerkern von www.haustec.de

Planer und Architekten haften, wenn sie vom ausführenden Gewerk auf Planungsfehler hingewiesen werden. Das Innenverhältnis zwischen Planer/Architekt und Handwerksunternehmen ist für eine alleinige Haftung ausreichend.

Sachverhalt Ein Auftraggeber beauftragt einen Architekten mit der Flachdachsanierung an einer Immobilie. Ein Bauunternehmer führt gemäß VOB/B-Bauvertrag die vom Architekten geplanten Sanierungsarbeiten an der Dachkonstruktion aus. Während der Arbeiten meldete das Bauunternehmen gegenüber dem Architekten schriftlich Bedenken an, weil die Dämmung nach Energieeinsparverordnung (EneV) nicht ausreichend sei. Darauf ging der Architekt nicht ein und meldete die Bedenken auch nicht dem Auftraggeber. Entsprechend hielt die Dachsanierung die Vorgaben der EneV nicht ein. In einem Prozess wurden Planungsfehler festgestellt, und der Architekt sollte Schadensersatz leisten. In einem Folgeprozess verlangte der Architekt vom Bauunternehmer die Hälfte der für ihn entstandenen Kosten. Schließlich beruhe die fehlerhafte Leistung nicht nur auf Planungsfehlern, sondern auch auf handwerklichen Fehlern.

Entscheidung Der Bauunternehmer haftet nicht. Das Gericht führt aus, dass der Bauunternehmer einen Bedenkenhinweis erteilt hatte, der im Innenverhältnis zwischen ihm und dem Architekten zu einer alleinigen Haftung führt. Wenn der Bauunternehmer den Architekten darauf hingewiesen hat, dass die gewählte Lösung nicht fachgerecht ist, weil die Vorgaben der EneV nicht eingehalten würden, so ist dies im Innenverhältnis ausreichend, um eine von § 426 Abs. 1 S. 1 BGB abweichende Haftungsverteilung zu rechtfertigen und die Haftung vollständig auf den Architekten zu verlagern (vgl. LG Flensburg, Urteil v. 17.12.2021, Az.: 2 O 278/20).

Grundsätzliches und Fazit

Grundsätzlich hat ein Auftragnehmer für eine mangelhafte Werksausführung einzustehen. Allerdings bestehen Prüfungs- und Hinweispflicht für den Planer und das ausführende Unternehmen im Werkvertragsrecht gemäß BGB oder beim VOB/B-Vertrag. Mitteilungspflichtige Bedenken werden dann ausgelöst, wenn der fachkundige und zuverlässige Auftragnehmer Anlass zu einer entsprechenden Vermutung hat, dass die gewählte Ausführung nicht die gewünschte Funktionalität aufweisen könnte. Das ausführende Unternehmen oder der Planer können sich von der Mängelhaftung nur dann befreien, wenn sie den Auftraggeber über die drohenden Nachteile der vorgesehenen Ausführung unverzüglich aufklären.

Gibt der Auftraggeber die Ausführung vor diesem Hintergrund und im Wissen um die Nachteile frei, kann sich der Auftragnehmer enthaften. Richtiger Adressat der Bedenken und Hinweise ist immer der Bauherr bzw. Auftraggeber. Ungeachtet hiervon ist es für das ausführende Unternehmen immer sinnvoll, wenn Bedenkenhinweise nachweisbar sowohl an den Planer als auch an den Auftraggeber gerichtet werden.