Architekten haften für Bedenken und Hinweise von Handwerkern von www.haustec.de

Planer und Architekten haften, wenn sie vom ausführenden Gewerk auf Planungsfehler hingewiesen werden. Das Innenverhältnis zwischen Planer/Architekt und Handwerksunternehmen ist für eine alleinige Haftung ausreichend.

Sachverhalt Ein Auftraggeber beauftragt einen Architekten mit der Flachdachsanierung an einer Immobilie. Ein Bauunternehmer führt gemäß VOB/B-Bauvertrag die vom Architekten geplanten Sanierungsarbeiten an der Dachkonstruktion aus. Während der Arbeiten meldete das Bauunternehmen gegenüber dem Architekten schriftlich Bedenken an, weil die Dämmung nach Energieeinsparverordnung (EneV) nicht ausreichend sei. Darauf ging der Architekt nicht ein und meldete die Bedenken auch nicht dem Auftraggeber. Entsprechend hielt die Dachsanierung die Vorgaben der EneV nicht ein. In einem Prozess wurden Planungsfehler festgestellt, und der Architekt sollte Schadensersatz leisten. In einem Folgeprozess verlangte der Architekt vom Bauunternehmer die Hälfte der für ihn entstandenen Kosten. Schließlich beruhe die fehlerhafte Leistung nicht nur auf Planungsfehlern, sondern auch auf handwerklichen Fehlern.

Entscheidung Der Bauunternehmer haftet nicht. Das Gericht führt aus, dass der Bauunternehmer einen Bedenkenhinweis erteilt hatte, der im Innenverhältnis zwischen ihm und dem Architekten zu einer alleinigen Haftung führt. Wenn der Bauunternehmer den Architekten darauf hingewiesen hat, dass die gewählte Lösung nicht fachgerecht ist, weil die Vorgaben der EneV nicht eingehalten würden, so ist dies im Innenverhältnis ausreichend, um eine von § 426 Abs. 1 S. 1 BGB abweichende Haftungsverteilung zu rechtfertigen und die Haftung vollständig auf den Architekten zu verlagern (vgl. LG Flensburg, Urteil v. 17.12.2021, Az.: 2 O 278/20).

Grundsätzliches und Fazit

Grundsätzlich hat ein Auftragnehmer für eine mangelhafte Werksausführung einzustehen. Allerdings bestehen Prüfungs- und Hinweispflicht für den Planer und das ausführende Unternehmen im Werkvertragsrecht gemäß BGB oder beim VOB/B-Vertrag. Mitteilungspflichtige Bedenken werden dann ausgelöst, wenn der fachkundige und zuverlässige Auftragnehmer Anlass zu einer entsprechenden Vermutung hat, dass die gewählte Ausführung nicht die gewünschte Funktionalität aufweisen könnte. Das ausführende Unternehmen oder der Planer können sich von der Mängelhaftung nur dann befreien, wenn sie den Auftraggeber über die drohenden Nachteile der vorgesehenen Ausführung unverzüglich aufklären.

Gibt der Auftraggeber die Ausführung vor diesem Hintergrund und im Wissen um die Nachteile frei, kann sich der Auftragnehmer enthaften. Richtiger Adressat der Bedenken und Hinweise ist immer der Bauherr bzw. Auftraggeber. Ungeachtet hiervon ist es für das ausführende Unternehmen immer sinnvoll, wenn Bedenkenhinweise nachweisbar sowohl an den Planer als auch an den Auftraggeber gerichtet werden.

Beschlag trifft Glas: Die neue SK12 Serie von Glas Sprinz

Glas Sprinz präsentiert mit der SK12 eine neue Beschlagsserie, die durch schlichtes Design und innovative Funktionen überzeugt. Die Glastürbeschläge der SK 2 Serie eignen sich sowohl für den Einsatz im Privat- als auch im Objektbereich.

Die wichtigsten Merkmale der SK12 im Überblick:

  • 5 Jahre Garantie
  • Schlösser und Türbänder für den Einsatz im Privat- und Objektbereich
  • Schloss mit Flüsterfalle für besonders leisen Betrieb
  • Unverschließbar
  • PZ vorgerichtet
  • Mit WC Schloss
  • Schloss links/rechts verwendbar
  • Optimaler Halt des Drückerstiftes
  • Für handelsübliche Türdrücker mit 16 und 18 mm Ansatzführung
  • Studio-Schlosskasten mit Minimalabmessungen
  • Flüsterfalle
  • Justierbare Drückerlagerung
  • Behördenprüfung DIN EN 12209: 2016-10

Aktionspaket mit Designglastür

Um die Markteinführung der SK12 Serie zu feiern, bietet Glas Sprinz ein attraktives Aktionspaket in Verbindung mit einer Designglastür an. Lassen Sie sich von unseren Fachberatern zu diesem innovativen Produkt ausführlich beraten und sichern Sie sich Ihr Aktionspaket.

Quelle: Glas Mayer GmbH & Co. KG

Unverschließbar

Verschließbar

WC-Schloss

Quelle: Sprinz GmbH & Co. KG

Naturschutzgesetz in Hessen ist beschlossen – aber was heißt das?

Das Thema Vogelschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Bereits im Jahr 2023 wurde in Hessen das Naturschutzgesetz beschlossen und am 07. Juni desselben Jahres veröffentlicht. Am Tag nach der Veröffentlichung trat es in Kraft. Gemäß diesem Gesetz müssen bei zusammenhängenden Glasflächen von mehr als 20 m² der Vogelschutz berücksichtigt werden.

Wenn man überlegt was 20 qm Glasfläche sind – ist man hier schnell in der Situation das Thema Vogelschutz in die Planung der Fassade oder des Wintergartens, ja sogar des Kaltdachs mit rundum Verglasung einzubeziehen ist. Andere Bundesländer werden nachziehen.

Der Flachglas – Markenkreis hat hierzu alle Fakten zusammengestellt:

Neometer von Neher: Revolutionäres Aufmaßwerkzeug für präzise und effiziente Messungen

Erleben Sie die Zukunft des Aufmaßes mit dem Neometer von Neher!

Das innovative Aufmaßsystem, das auf der Fensterbau Frontale 2024 in Nürnberg für Furore sorgte, überzeugt Fachleute und Anwender gleichermaßen. Auch wir nutzen diese Möglichkeit das Aufmaßes und sind begeistert. Nutzen Sie das schnelle, sichere und digitale Aufmaßtool für:

  • Insektenschutz
  • Fenster
  • Türen
  • Rollläden
  • Glas
  • Sonnenschutz

Präzise Messungen ohne Ablesefehler und Zahlendreher:

  • Digitales Rollmeter: Misst präzise und zuverlässig
  • Aufmaß-App: Speichert digitale Daten für eine reibungslose Weiterverarbeitung
  • Individuelle Vorlagen: Für eine effiziente Arbeitsweise
  • Schnittstellen zu ERP-Systemen: Integrierte Datennutzung
  • Neher-App-Integration: Schnelle und einfache Datenübernahme

Weitere clevere Funktionen für den Praxisalltag:

  • Handliches Design: Komfortabel und einfach zu bedienen
  • Vielseitige Anwendungsmöglichkeiten: Für nahezu alle Aufmaßaufgaben geeignet
  • Robuste Konstruktion: Langlebig und zuverlässig im Einsatz
  • Exzellenter Neher-Support: Schnelle Hilfe bei Fragen und Problemen

Überzeugen Sie sich selbst!

Sehen Sie die Vorteile des Neometers im Einsatz:

Beschaffen Sie sich Ihr Neometer noch heute! Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Onlevel Sunview

Quelle: Onlevel GmbH

Unser Partner, die Firma Onlevel, hat neben Ganzglasgeländersystemen und französischen Balkonen nun auch ein super funktionelles Schiebetür-System für Terrassendächer entwickelt.
Wie immer bei Onlevel ist es von sehr hoher Qualität, super montagefreundlich und preislich überaus attraktiv.

Der absolute HAMMER: Wunschmaße und Wunschfarben können innerhalb von 3 Wochen geliefert werden!

Aber sehen Sie selbst:
„Unsere Innovations-Crew hat mit viel Liebe und Lust SUNVIEW entwickelt – eine Schiebetür-Anlage aus Glas mit einem unvergleichlichen Charisma.

So freizügig und attraktiv wie SUNVIEW in der Sonne glänzt, so überaus reizvoll sind ihre Maße und Vorzüge.
Natürlich ist SUNVIEW Windlast geprüft nach DIN 18008 und es gibt fertige Sets oder Meterware (für die eigene Konfektion).

Natürlich stehen auch unterschiedliche Dekore in allen erdenklichen Farben bereit.
Zudem halten die Griffe aus massivem V4A-Edelstahl den widrigsten Bedingungen stand.“

Sie sind interessiert an Sunview?
Dann besuchen Sie die Website von Onlevel oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

 

Quelle: Onlevel GmbH

Dorma gestaltet Unterlagen interaktiv

Die Firma Dorma hat ihre vorhandenen Unterlagen interaktiv neu gestaltet. In dem Serviceportal finden Sie aktualisierte Montageanleitungen und Kataloge zum Blättern für die verschiedensten Bereiche. Über Jahrzehnte arbeiten wir mit Dorma erfolgreich zusammen.

Wir möchten an dieser Erfolgsgeschichte weiterarbeiten, und Ihnen auch weiterhin einen guten Service mit tollen Beschlägen anbieten. Schmöckern Sie mal darin – auch Sie werden praktische und innovative Produkte entdecken. Auch bei Planungen sind die Unterlagen sehr hilfreich.

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