Das Thema Vogelschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Bereits im Jahr 2023 wurde in Hessen das Naturschutzgesetz beschlossen und am 07. Juni desselben Jahres veröffentlicht. Am Tag nach der Veröffentlichung trat es in Kraft. Gemäß diesem Gesetz müssen bei zusammenhängenden Glasflächen von mehr als 20 m² der Vogelschutz berücksichtigt werden.
Wenn man überlegt was 20 qm Glasfläche sind – ist man hier schnell in der Situation das Thema Vogelschutz in die Planung der Fassade oder des Wintergartens, ja sogar des Kaltdachs mit rundum Verglasung einzubeziehen ist. Andere Bundesländer werden nachziehen.
Der Flachglas – Markenkreis hat hierzu alle Fakten zusammengestellt: