Nach DIN 18008 Teil 1 gelten Verglasungen mit Neigungen von mehr als 10° zur Vertikalen als Horizontalverglasungen.
Erst wenn die darunter befindliche Fläche gleichzeitig auch noch eine Verkehrsfläche ist, also für Personen zugänglich ist, gelten Horizontalverglasungen als Überkopfverglasungen. Und erst dann muss nach Normteil 2 die unterste Scheibe aus VSG (… oder Drahtglas) bestehen.
Es gilt auch in diesem Bereich sich bei der Planung im Vorfeld gründlich Gedanken zu machen. Für weitere Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.