das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die KfW haben heute Vormittag ohne Vorankündigung folgende Mitteilung herausgegeben:
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstop belegt.
Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen.
- Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushalts-mittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung
gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.
- Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förder¬angebote werden das BMWK und die KfW zügig entscheiden.
Schon für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Es wird derzeit geprüft, ob für diese Anträge ein Angebot über zinsverbilligte Kredite zur Verfügung gestellt werden kann.
- Laut der neuen Bundesregierung und der KfW wurde als Begründung für diesen vorläufigen Programmstopp auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre reagiert.
Wir haben den Förderantrag für Deine Tochter im KfW-Zuschussportal am 17.01.2022 hochgeladen. Die Entscheidung über die Bewilligung des Zuschussantrags steht noch aus.
Eine Finanzierung über die Hausbanken hätte auch zu keinem anderen Stand geführt.
Weitere Infos dazu waren:
- Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhaus 55.
- Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
- Die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten und andere Programme sollen zügig entschieden werden.
- Ebenso soll zügig über den Umgang mit bereits eingegangenen, aber noch nicht entschiedene EH55- und EH40-Anträgen entschieden werden.
- Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung.
- Angesichts dieser Entwicklung will die neue Bundesregierung, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll.
Dass anstelle des Zuschusses bzw. Tilgungszuschuss ein Darlehnsprogramm angeboten werden soll, bedeutet eigentlich nur, dass der Bauherr die fehlenden Mittel
selbst nachfinanzieren muss. Da bei vielen Finanzierungen die Baukosten schon knapp kalkuliert sind und der Zuschuss fest eingeplant ist, wird so manches Vorhaben nicht funktionieren.
Ich erwarte, dass viele Investoren und Bauherren ihr Heil kurzfristig im niedrigeren gesetzlichen Neubaustandard von derzeit ungefähr 75 suchen werden, um die Baukosten
für das Vorhaben zu reduzieren und den fehlenden Zuschuss auszugleichen. Das kann weitsichtig nicht im Sinne des Klimaschutzes sein.
Gruß, Wolfgang“